Mit einem Inzidenzwert von nunmehr 54,5 (Stand 16.10.2020 00:00 Uhr) gehört der Kreis Olpe zum sogenannten Risikogebiet. Dies hat die Kreisverwaltung Olpe dazu ermächtigt, eine Allgemeinverfügung zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus zu erlassen. Folgende Aspekte finden auch auf unserem Sportplatz seit dem 15.10.2020 Anwendung und sind unbedingt zu befolgen:
- Neben den bekannten Vorkehrungen zur Hygiene-, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindesabstands von 1,5 Meter ist in geschlossenen Räumen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung Pflicht.
Dies betrifft sowohl die Umkleidekabinen, als auch den Sportlertreff und die Außentoiletten.
- Des Weiteren müssen Zuschauer von Sportveranstaltungen ab sofort auf dem gesamten Sportgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Getränke und Speisen werden verkauft. Beim Verzehr dieser, darf die Maske abgenommen werden, wenn der Mindestabstand dabei eingehalten wird. Nach dem Verzehr muss die Maske unverzüglich wieder aufgesetzt werden.
Bei Zuwiderhandlung wird ein Hausverbot ausgesprochen. Wir bitten alle Zuschauer und Sportler verantwortungsvoll die entsprechenden Vorschriften einzuhalten.
Folgende Links enthalten entsprechende Informationen zu den neuen Maßnahmen:
Euer Vorstand