Auch wenn die Corona-Schutzverordnung den Sport im Außenbereich wieder unter verschärften Auflagen zulässt, so bleiben die Sportplätze in der Gemeinde Finnentrop grundsätzlich geschlossen. Einzige Ausnahme hiervon sind die in der Verordnung explizit genannten vereinsorganisierten Benutzungen.
Ein freies oder wildes Spielen ist auch auf unserem Sportplatz in Rönkhausen verboten.
Da es in der Vergangenheit wegen der fehlenden Einfriedung (Einzäunung) immer wieder zu Verstößen gegen die Corona-Schutz-Verordnung kam, wurde zwischenzeitlich durch den Bauhof der Gemeinde Finnentrop ein provisorischer Bauzaun aufgebaut. Die Abteilungen bzw. die Trainer und Übungsleiter haben über das angebrachte Zahlenschloss Zugang zu der Anlage bekommen, die Voraussetzungen für die Benutzung entsprechen der jeweils aktuellen Corona-Schutz-Verordnung.
Der TV Rönkhausen möchte sich auf diesem Weg ganz herzlich bei der Gemeinde Finnentrop für die unbürokratische und schnelle Unterstützung bedanken.
Wir freuen uns auf die Zeit, wenn Corona kein Thema mehr ist und der Platz wie gewohnt wieder uneingeschränkt benutzt werden kann.